Kosten

Die Kosten für eine Beratungs- bzw. Behandlungseinheit (50 Minuten) betragen 100 Euro.

Kostenzuschuss durch die Gesundheits- und Krankenkassen

Seit 01.01.2024 ist es möglich durch die Gesundheits- und Krankenkassen einen Zuschuss für die klinisch-psychologische Behandlung zu beantragen. Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist hierfür Voraussetzung. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden, welche durch ein ärztliches Attest bestätigt werden muss. Die Honorarnoten können dann gemeinsam mit dem ärztlichen Attest bei der Sozialversicherung eingereicht werden. 

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Sozialversicherung.

Zahlungsmodalität

Das Honorar ist direkt im Anschluss an die Einheit in bar zu bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei Zahlungsverzug gelten 4% Verzugszinsen pro Jahr als vereinbart.