Selbsterfahrung
... im Zuge der Ausbildung zur Klinischen Psychologe/in oder Gesundheitspsychologe/in
Es können bei mir die gesetzlich vorgeschriebenen Selbsterfahrungsstunden für die Ausbildung zum Klinischen Psychologen/zur Klinischen Psychologin und zum Gesundheitspsychologen/zur Gesundheitspsychologin absolviert werden. Bei beiden Ausbildungen müssen 76 Einheiten Selbsterfahrung (40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen) nachgewiesen werden.
Die Einheiten nach Bedarf auch online abgehalten werden.